Gefährliche Schönheitspflege

Die Zeit der Schützenfeste ist wieder im vollen Gange und die Städte, Gemeinden und Dörfer werden zu Ehren Ihrer Schützen herausgeputzt. Bei der Heckenpflege wird die Ordnungsliebe jedoch oft übertrieben und kann sehr negative Effekte für den Artenschutz haben. Viele Singvögel brüten bis Ende Juli im Schutz des dichten Blattwerkes und werden durch zu starke Schnitte empfindlich gestört. Tipps und Informationsmaterialien zur richtigen Heckenpflege sind bei der NABU Umweltpyramide, Am Huddelberg 14 in Bremervörde oder unter 04761 71352 erhältlich. 

 

Momentan mehren sich beim NABU die Berichte besorgter Bürger, dass in der Nähe ihres Wohnortes Hecken an Privatgärten und Gemeindeflächen radikal geschnitten werden. Oftmals finden solche Schnitte im Rahmen des Aufhübschens für das jährliche Schützenfest statt. „Nicht selten werden unter frisch geschnittenen Hecken tote Jungvögel gefunden“, berichtet Dr. Maren Meyer-Grünefeldt, Leiterin der NABU Umweltpyramide in Bremervörde. „Singvögel brüten in guten Jahren mehrmals. Durch verfrühte Schnittmaßnahmen können sie dabei so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben“, erläutert die Umweltwissenschaftlerin weiter. Die Jungvögel von z.B. Amseln, Grünfinken, Grasmücken und Zaunkönigen seien zwar mittlerweile flügge geworden, dennoch können sie durch zu starke Heckenschnitte bedroht werden. Der Schnitt selbst stellt ein lebensbedrohliches Risiko für die Jungvögel da. Zusätzlich sind die Nester in den lichteren Hecken für Beutegreifer leichter zu entdecken.

 

 

„Diese negativen Auswirkungen eines Heckenschnitts sind vermeidbar“, so Dr. Meyer-Grünefeldt. „Trotz allem Verständnis, dass man seinen Garten beim jährlichen Schützenfest im schönsten Gewandt zeigen möchte, darf der Artenschutz nicht darunter leiden.“ Generell ist laut dem Bundesnaturschutzgesetz bis Ende September nur der sogenannte Pflegeschnitt erlaubt, d. h. es darf nur der Zuwachs diesen Jahres an Hecken und Gebüschen entfernt werden. Intensivere Schnitte sind verboten. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass darauf geachtet werden muss, Vögel und andere wild lebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. Diese Artenschutz-Bestimmungen des Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten. Es muss demnach vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern erfolgen.

 

Foto: Zaunkönig von Hartmut Mletzko