Vogelkinder sind auch am Boden behütet

Ein Jungvogel am Boden erweckt bei vielen tierlieben Bürgern den Beschützerinstinkt. Daher werden immer wieder Jungvögel aufgehoben und aus der freien Natur ins „behütete“ Heim der Finder gebracht. Die Tiere sind jedoch nur in den seltensten Fällen wirklich hilfsbedürftig.

 

Gefleckte Jungamseln oder Buchfinkenküken beispielsweise verlassen etwa eine Woche vor dem Flüggewerden das zu eng werdende Nest. Sie sind also noch flugunfähig, aber nicht hilflos. „Besorgte Bürger sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, die Vögel zunächst zu beobachten“, erläutert Simone Kasnitz, Mitarbeiterin der NABU Umweltpyramide. „In den meisten Fällen werden die Jungvögel weiter von ihren Eltern betreut und gefüttert“, erklärt die Landschaftsarchitektin weiter. Damit die Eltern ihre kleinen Federbällchen auch nicht aus den Augen verlieren, geben diese sogenannte „Standortlaute“ von sich.

 

 

Wenn ein Jungvogel offensichtlich verletzt oder geschwächt ist, benötigt dieser wirklich Hilfe und darf auch gemäß Bundesnaturschutzgesetz vorübergehend aufgenommen werden. In diesen Fällen sollte man sich schnellstmöglich fachkundige Hilfe suchen. „Generell ist immer zu bedenken, dass eine Handaufzucht die Pflege durch die Eltern nicht ersetzen kann und somit die schlechtere Wahl ist“, erläutert Kasnitz.

 

Foto: Jungamseln im Nest von Sabine Teufl